Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot
Alle unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in sämtlichen schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge technischer Entwicklungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt auch eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Büro Erding; ausschließlich Verpackung. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die MwSt. wird in gesamter Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Für den Fall von Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten.

4. Lieferbedingungen
Zu Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Sämtliche von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger eigener Belieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch unerfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Wandelung oder Minderung. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Unabhängig davon haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist ausgeschlossen, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.

5. Versand und Gefahrenübergang
Ein evtl. Versand erfolgt nach unserer Wahl und auf Gefahr sowie auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unsere Geschäftsräume verlassen hat; dies gilt auch für die Gefahr des zufälligen Untergangs.

6. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Geräten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, verwendet werden, entfällt jegliche Gewährleistung. Auch bei begründeten Mängeln können wir verlangen, dass der Kunde das schadhafte Gerät auf eigene Kosten und Gefahr zur Reparatur zu uns bringt oder schickt. Verlangt der Kunde eine Reparatur an einem anderen Ort, können zusätzliche Arbeitszeit und Reisekosten in Rechnung gestellt werden. Der Kunde kann zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Erst wenn drei Nachbesserungsversuche objektiv fehlgeschlagen sind, können weitere Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht. Grundsätzlich sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Kunde kann in diesen Fällen kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zum Zeitpunkt der Lieferung zu ersetzen. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produktes.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der private Kunde ist nicht zum Verkauf berechtigt. Kein Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort geltend zu machen. Der Kunde hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für uns vor; auch nach deren Durchführung bleiben wir Eigentümer der gesamten Ware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Der Kunde hat die Pflicht, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei Beschädigungen ist er uns gegenüber schadenersatzpflichtig.

9. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld sowie die entstandenen Kosten und Zinsen anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

10. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Eventuelle urheberrechtliche etc. Einschränkungen hat ausschließlich der Kunde zu beachten und die Konsequenzen daraus zu tragen.

11. Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Ware nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung vor der Verbringung der Ware einzuholen. Eine Verweigerung der Zustimmungserklärung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder ähnlichem.

12. Beratungsleistungen
Der Gegenstand von Beratungsleistungen ist nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg gerichtet. Die jeweiligen Entscheidungen sind vom Auftraggeber zu treffen. Die Beratung setzt voraus, dass Grundkenntnisse vorhanden sind und die erforderliche technische Infrastruktur zur Verfügung steht. Wir verpflichten uns zur vertraulichen Behandlung aller Daten, Informationen, Ergebnisse und Verfahren, die uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratung zur Kenntnis gelangen. Eine Weitergabe der Verfahren und der Software, die dem Auftraggeber während der Beratung zur Verfügung gestellt werden, an Dritte ist nicht gestattet. Das im Rahmen der Leistungserbringung durch uns vermittelte Know-how ist unser geistiges Eigentum. Der Beratungsauftrag kann von beiden Parteien an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigung durch den Auftraggeber können wir einen den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Da Software naturgemäß komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist, übernehmen wir keine Haftung für die Ergebnisse, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Auftraggeber wird selbst für eine angemessene Sicherung der Dateien sorgen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Erding. Gerichtsstand ist daher Erding. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.